- Welche Rechtsformen gibt es?
- Was sind wesentliche steuerliche Fragen für die Rechtsformwahl?
- Ich will gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen gründen. Welche Rechtsformen bieten sich an?
- Welche Arten der Personengesellschaft gibt es?
- Wie muss ich den Gewinnanteil als Gesellschafter einer solchen versteuern?
- Welche Steuern fallen an, wenn ich an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt bin?
- Wer kann den Gewinnfreibetrag beantragen?
- Was ist der Gewinnfreibetrag?
- Worin besteht meine persönliche Haftung als Geschäftsführer einer GmbH?
Welche Rechtsformen gibt es?
In Österreich gültige Rechtsformen für Ihr Unternehmen sind:
- Einzelunternehmen
-
Personengesellschaften wie zum Beispiel
- offene Gesellschaft (OG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- atypische (= unechte stille) Gesellschaft
-
Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
Was sind wesentliche steuerliche Fragen für die Rechtsformwahl?
Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellung zu bedenken. Zentrales Entscheidungskriterium ist aber auch immer wieder die steuerliche Optimierung.
Wesentliche Entscheidungskriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH das bessere „steuerliche Kleid“ für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind daher folgende Fragen:
- Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Investitionen sein, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden können?
- Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?
Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen.
Beispielrechnungen zeigen, dass GmbHs daher bei hohem Einkommen und wenig Ausschüttungen/Entnahmen Vorteile bieten. Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften hingegen haben bei geringerem Einkommen oder bei hohen Ausschüttungen/Entnahmen und bei voller Nutzung des 13-%-Gewinnfreibetrags die Nase vorne.
Eine pauschale Aussage, bei welcher Rechtsform weniger an Steuern und Abgaben in den kommenden Jahren zu entrichten sein wird, ist nicht machbar. Die individuelle Situation muss genau beleuchtet werden und es müssen vor allem auch alle nicht-steuerlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt werden.
Ich will gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen gründen. Welche Rechtsformen bieten sich an?
Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, so können sie dies als Kapitalgesellschaft (wie zum Beispiel eine GmbH) oder Personengesellschaft.
Kapitalgesellschaft
Am häufigsten wird die GmbH gegründet. Der wesentliche Vorteil ist, dass kein Gesellschafter mit dem Privatvermögen haftet.
Personengesellschaft
Egal, welche Form der Personengesellschaft gegründet wird, mindestens ein Gesellschafter haftet immer voll mit dem gesamten Privatvermögen. Die Gründung einer Personengesellschaft erfordert keinen notariell beglaubigten Vertrag. Gesetzlich wird auch kein Mindestkapital gefordert.
Welche Arten der Personengesellschaft gibt es?
Im Rahmen der steuerlichen Betrachtung gibt es neben der natürlichen und juristischen Person auch noch die Mitunternehmerschaft.
Die wichtigsten Beispiele für Mitunternehmerschaften sind die
- offene Gesellschaft (OG),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- atypische (= unechte stille) Gesellschaft.
Die atypisch stille Gesellschaft tritt im Geschäftsleben nicht nach außen in Erscheinung (im Gegensatz zur typisch stillen Gesellschaft), der Gesellschafter ist am Firmenwert und an den stillen Reserven beteiligt.
Wie muss ich den Gewinnanteil als Gesellschafter einer solchen versteuern?
Bei allen Formen dieser Mitunternehmerschaften hat die Gesellschaft ihren Gewinn zu ermitteln. Dieser Gewinn ist jedoch nicht von der Gesellschaft zu versteuern, sondern ist entsprechend den Beteiligungsverhältnissen ihrer Gesellschafter (das Steuerrecht verwendet für diese den Begriff „Mitunternehmer“) aufzuteilen und unterliegt bei den einzelnen Mitunternehmern der Einkommensteuer.
Welche Steuern fallen an, wenn ich an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt bin?
GmbH unterliegen mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer (KöSt). Diese beträgt 25 %.
Die Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft an eine an ihr beteiligte, natürliche Person werden wiederum mit der Kapitalertragsteuer (KESt) endbesteuert. Die KESt ist von der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt abzuführen. Der Steuerpflichtige hat jedoch die Möglichkeit die KESt pflichtigen Kapitalerträge zu veranlagen, wenn die ESt geringer ist als die KESt. Die KESt wird in diesem Fall auf die ESt angerechnet und mit dem übersteigenden Betrag erstattet.
Wer kann den Gewinnfreibetrag beantragen?
Der Gewinnfreibetrag steht allen betrieblichen Einkunftsarten offen. Auch wenn der Gewinn von natürlichen Personen durch Bilanzierung ermittelt wird.
Bei Mitunternehmerschaften (OG, KG, unechte stille Gesellschaft) wird der sich ergebende Freibetrag den Gesellschaftern anteilig entsprechend ihrer Gewinnbeteiligungsquote zugeordnet. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, so verfällt der zurechenbare Gewinnanteil. Die planmäßige (normale) Abschreibung kann zusätzlich zum Freibetrag geltend gemacht werden.
Von juristischen Personen wie z.B. GmbHs kann der Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Ist der Geschäftsführer am Unternehmen wesentlich beteiligt (mehr als 25 %), so kann der Geschäftsführer selbst den Freibetrag jedoch in Anspruch nehmen.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilfreibeträgen:
- Grundfreibetrag
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Insgesamt kann der Gewinnfreibetrag maximal € 100.000 betragen.
Grundfreibetrag
Wird nicht investiert, so steht dem Steuerpflichtigen jedenfalls der Grundfreibetrag zu. Er beträgt 13 % des Gewinns. Ist der Gewinn höher als Euro 30.000, dürfen nur 13 % von Euro 30.000 geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag von € 3.900,00.
Der Grundfreibetrag steht auch bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen pro Veranlagungsjahr nur einmal zu. Bei mehreren Betrieben mit positivem Betriebsergebnis werden die Gewinne für den Grundfreibetrag zusammengerechnet. Eine Schmälerung durch Ausgleich mit allfälligen betrieblichen Verlusten findet nicht statt.
Zusätzlich: Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00, steht einerseits jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900,00 zu, andererseits kommt ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu, der davon abhängig ist, in welchem Umfang die übersteigende Bemessungsgrund lage durch Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.
Begünstige Investitionen
Begünstigt sind Investitionen in
- abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer be triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren,
- bestimmte Wertpapiere, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden.
Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen sind ebenfalls begünstigungsfähig; Herstellungskosten sind aber nur dann für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu berücksichtigen, wenn nach dem 31.12.2008 mit der tatsächlichen Bauausführung begonnen worden ist.
Änderung ab 2013
Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde ab einem Gewinn von € 175.000,00 eine Prozentstaffelung eingeführt:
- bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
- zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
- zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
- ab € 580.000,00 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag kann maximal € 45.530 betragen. In Summe ist daher maximal ein Gewinn von € 580.000,00 begünstigt.
Worin besteht meine persönliche Haftung als Geschäftsführer einer GmbH?
Die Haftung des Geschäftsführers ist in einer Fülle von unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Daher können wir hier nur die wichtigsten Haftungsfälle darstellen.
Der Geschäftsführer – sowohl der handels- als auch der gewerberechtliche – hat seine Arbeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Dies ist ein objektiver Maßstab – Unerfahrenheit und Unkenntnis schützen daher nicht.
Haftung des handelsrechtlichen GF
gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern
Dies bedeutet vor allem für den Geschäftsführer, dass
- das GmbH-Gesetz und der Gesellschaftsvertrag einzuhalten wird.
- bei Geschäften zwischen der GmbH und dem GF ein Gesellschafterbeschluss vorliegt.
- bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals unverzüglich eine Generalversammlung einzuberufen ist.
- Rechtzeitig die Konkurseröffnung beantragt wird.
- die Rechnungslegungspflichten und Auskunftspflichten beachtet werden.
gegenüber Dritten und Gläubigern
Die wichtigsten Haftungsfragen treten auf bei
- Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Konkursanmeldung.
- Zahlungen, die an dem Zeitpunkt, an dem die Eröffnung eines Konkurses begehrt hätten müssen, geleistet werden.
gegenüber Behörden
Eine persönlich Haftung gegenüber Behörden kann sich ergeben bei
- nicht entrichteten Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Verstößen gegen arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen.
Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Geschäftsführer ist der gewerberechtliche Geschäftsführer
- dem Gewerbetreibenden für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie
- der Behörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Stand: 2. Jänner 2013
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